Neuigkeiten
10.12.2011, 10:48 Uhr
„Umstellung der Winterdienstgebühr“ am 08.12.2011 im Haupt-und Finanzausschuss
Rede des Fraktionsvorsitzenden der CDU Ralf Kiowsky
Fakt ist folgender:

Von gefegten und im Winter von Eis und Schnee geräumten Straßen, Wegen, Plätzen, Fahrradwegen und einer sauberen und sicheren Fußgängerzone profitieren alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die Kosten hierfür aber tragen bis heute satzungsbedingt allein die Anlieger.

 

Fakt ist aber auch:

Das meist aus Gründen der Beschaffenheit - längst nicht alle Straßen von der Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstgebühr erfasst sind. Der betroffene Personenkreis wird von dieser Gebühr befreit, weil eben keine Leistung seitens der Stadt erbracht wird.

 Somit könnte man durchaus den Standpunkt vertreten, dass diese Bürgerinnen und Bürger von dem Service eines sauberen und im Winter geräumten innerstädtischen Verkehrsnetzes profitieren, ohne bislang dafür einen Cent aufbringen zu müssen. 

Denn dadurch, dass jene Straßen geräumt und gestreut sind, können auch diese Bürgerinnen und Bürger sicher zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen, zur Schule oder zum Kindergarten gelangen. 

Finanziell getragen wird dieser Service allerdings allein von den Anliegern jener im Sommer gefegten und im Winter geräumten und gestreuten Straßen. 

 

 

Durch die Einführung einer Regelung über die Grundsteuer B – wie von der Verwaltung vorgeschlagen - würden künftig die entstehenden Kosten auf alle Grundsteuerpflichtige und auf den Personenkreis auf den diese Steuer zum Beispiel aufgrund eines Mietverhältnisses umgelegt wird, verteilt. 

 

Somit ist eine Abrechnung über die Grundsteuer B BIS HIERHIN - zunächst gerechter als über die bisherige Gebührenfinanzierung, da die Kosten auf erheblich mehr Schultern verteilt werden.

 

 

Es ist aber auch richtig, dem Anlieger, der bislang nicht zahlte, dem soll künftig ins Portmonee gegriffen werden, obwohl bei ihm im Sommer kein Straßenfeger und im Winter kein Räumfahrzeug vor der Tür erscheinen wird. 

Trotzdem aber ist er verpflichtet, selbst zu fegen und selbst zu schüppen. Er verrichtet zwar keine monetäre Leistung aber immerhin eine durch Muskelkraft.

 

Dies bedeutet, wir würden wiederum über eine evtl. Finanzierung über die Grundsteuer ein gewisses Maß an Ungerechtigkeit schaffen.

Auf der einen Seite die Bürgerinnen und Bürger, die zahlen und dafür eine saubere und geräumte Straße erhalten.

Auf der anderen Seite die Bürgerinnen und Bürger, die zahlen und dafür nix bekommen, ganz im Gegenteil, hier auch noch durch die Satzung gefordert werden, selbst Hand anzulegen.

 

Durch diese Betrachtung – denn nach der Anlage der Vorlage sprechen wir immerhin von den Anwohnern von 80 Straßen – muss man zum Ergebnis gelangen, dass das mit der Gerechtigkeit nun doch nicht so ist, wie es zunächst den Anschein hatte.

 

 

Ich erhebe deshalb für meine Fraktion entsprechenden Beratungsbedarf und stelle hiermit den Antrag, in dieser Sache heute keinen Beschluss zu fassen. Wir verbauen uns bis zur Ratssitzung heute in 8 Tagen gar nichts.

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